Ein ärztliches Attest ist dann in der Einrichtung vorzulegen, wenn Ihr Kind eine ansteckende Krankheit (wie zum Beispiel Masern, Mumps...) hatte. Erst danach darf das Kind wieder am Kindergartenalltag teilnehmen. Falls ihr Kind krank ist oder es aus anderen Gründen nicht unsere Einrichtung besuchen kann, melden Sie ihr Kind bitte telefonisch ab. So können wir unsere pädagogische Arbeit besser planen.